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Rechtsstreit zum Thema:
Einbau liegender Dachfenster im Satzungsbereich Altstadt Blankenburg/Harz

Der Einbau liegender Dachfenster (Dachflächenfenster) ist im Geltungsbereich der Satzung mit Ausnahme der Festlegungen in § 1 (2) der Satzung unzulässig.

Auszug:
Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen einschließlich Werbeanlagen "Innenstadt mit angrenzenden Villenbereichen" der Stadt Blankenburg (Harz) Gestaltungssatzung vom 19.November 1998
bzw./und Satzung zur Änderung der "Satzung über die äußere Gestaltung baulicher Anlagen ..." vom 13.Juni 2001
§ 1 (2) Sachlicher Geltungsbereich
Diese örtliche Bauvorschrift regelt die Gestaltung der Baukörper, der Dächer, Fassaden, Außenanlagen und Einfriedungen sowie der Werbeanlagen und Warenautomaten.
Für die von öffentlichen Plätzen, Straßen, Gassen sowie Privatwegen, die öffentlich genutzt werden, und von öffentlichen Grünflächen aus nicht sichtbaren baulichen Anlagen gelten die Festsetzungen der §§ 2 bis 4 und 6 bis 8 nicht.
...
Diese örtliche Bauvorschrift gilt bei jeglichen baulichen Maßnahmen, also bei Neu- und Wiederaufbauten, Instandsetzungen, Modernisierungen, Umbauten und Erweiterungen von baulichen Anlagen aller Art.
...
Bauantrag 27.12.1999
  zur Legalisierung Einbau von 02 Stck. Dachflächenfenster
Foto 30.06.2002 Ansicht von öffentlicher Verkehrsfläche
  Die beiden "deutlich sichtbaren" Dachflächenfenster
  sind nicht genehmigungsfähig!
Auszug:
Schreiben Landkreis Wernigerode
Bauordnungsamt vom 24.01.2002

In der Verwaltungsrechtssache ... beantrage ich, die Klage als unbegründet zurückzuweisen.
...
Die angesprochene Gestaltungssatzung wurde durch die zuständige Gemeinde, die Stadt Blankenburg erlassen. Unabhängig davon stehen denkmalrechtliche Gründe über den Regelungen der örtlichen Bauvorschrift, da sie auf höherrangigem Recht basieren.
...
Der Kläger verkennt, daß auch ein Ersatzneubau eines abgerissenen Denkmales innerhalb eines Flächendenkmales den charakteristischen Merkmalen, Ansprüchen und Anforderungen dieses Flächendenkmales genüge zu tun hat. Zu den Charakteristika gehört auch die Gestaltung der Dachflächen für Belichtungszwecke mittels Dachgauben. Moderne Dachflächenfenster sind da ein Fremdkörper.
...
Auszug:
Schreiben Landkreis Wernigerode
Bauordnungsamt vom 21.05.2002

... bzgl. Ihrer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ... habe ich folgendes festgestellt:
...
Der Konflikt zwischen dem Anspruch an heutige Wohnverhältnisse, den Einsatz moderner Bauelemente und den Anforderungen des Denkmalschutzes oder örtlicher Bauvorschriften ist mir aus der täglichen Praxis bekannt. Auch habe ich die Vielzahl eingebauter Dachflächenfenster in Blankenburg im Denkmalbereich registriert. Gegen diese soll vorgegangen werden, falls Ihr verwaltungsgerichtliches Verfahren eine richterliche Aussage zum Verhältnis Dachflächenfenster - Denkmalschutz bringt, die die Unvereinbarkeit von Dachflächenfenstern mit den Forderungen aus der Sicht des Denkmalschutzes bestätigt.
...
Dachflächenfenster Rathaus Blankenburg (Hinterhaus)
  Einbau 06.März 2002
  Diese Maßnahme ist mit den denkmalrechtlichen
  Bestimmungen vereinbar
also genehmigungsfähig!
Einbau Dachflächenfenster genehmigungsfähig
  trotz des anhängigen Rechtsstreits!


Beide Gebäude befinden sich im Altstadtbereich in ca 150 m Entfernung!
Urteil Verwaltungsgericht Magdeburg: VERGLEICH / Fenster Bergstr. 17 bleiben mit Einzelgenehmigung!


Kontakt:
Tel. 0 39 44 / 64 9 60
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