Holzschutz Bauschäden
Begutachtung Planung Kontrolle

Leistungsangebot für die Region
    - Planung von Um- und Ausbaumaßnahmen im Bereich Wohn- und Gewerbebau
    - Planung im Bereich Instandsetzung/Modernisierung/Sanierung
    - Aufmaß und Erstellung von Bestandsunterlagen
    - Erstellung kompletter Bauantragsunterlagen nach geltender BauordnungWeitere Bilder hier klicken!Schwarze Holzameise
    - Erstellung von Baufachlichen Gutachten  Begutachtung Dachstuhl Postgebäude Blankenburg/Harz
    - Erstellung von Holzschutztechnischen Untersuchungsberichten
    - Planung von Holzschutzmaßnahmen / Sanierungsmaßnahmen

     T a b e l l e
    Gewöhnlicher oder Gemeiner Nagekäfer
    Anobium punctatum de Geer
    Bunter Nagekäfer ("Totenuhr")
    Xestobium rufovillosum de Geer
    Hausbockkäfer
    Hylotrupes bajulus Linne'

    Bekämpfende Holzschutzmaßnahmen

    Nach DIN 68.800 T. 4 müssen geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten ergriffen werden, wenn verbautes Holz oder Holzwerkstoffe von Pilzen befallen sind, oder Lebendbefall durch holzzerstörende Insekten aufweisen und der Befall tragende und/oder aussteifende Bauteile gefährdet.
    Voraussetzung für Bekämpfungsmaßnahmen ist in jedem Fall die eindeutige Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfanges durch dafür qualifizierte Fachleute oder Sachverständige. Die Ergebnisse sollten dem Auftraggeber immer in einem Untersuchungsbericht ausgehändigt werden.

    Schnittholz

    Unter Schnittholz versteht man Holzerzeugnisse von mindestens 6 mm Dicke, das durch Sägen oder Spanen aus Rundholz parallel zur Stammachse hergestellt wird.

    Dabei wird wie folgt unterschieden:

     T a b e l l eDicke d bzw. Höhe hBreite b
    2.1.1 Latte d < bzw. = 40 mm b < 80 mm
    2.1.2 Brett1)d < bzw. = 40 mmb > bzw. = 80 mm
    2.1.3 Bohle1)d > 40 mmb > 3 x d
    2.1.4 Kantholz einschl. Kreuzholz (Rahmen) und Balkenb < h b > 40 mm
    Anmerkung 1)
    Vorwiegend hochkant biegebeanspruchte Bretter und Bohlen sind wie Kantholz zu sortieren.

    Begutachtung

    Zur Begutachtung ist in jedem Fall Ortsbesichtigung erforderlich. Lassen Sie bitte den betreffenden Bereich im Originalzustand, damit beispielsweise anhand von Nagsel die Insektenart - anhand von Myzelresten die Pilzart bestimmt werden können.
    Im Originalzustand können auch Rückschlüsse auf eventuelle Schadensursachen gezogen werden.
    Überzeugen Sie sich in jedem Fall, ob ausreichende Fachkenntnisse vorhanden sind und ein Sachkundenachweis vorliegt.
Bild 1
Staatliche Zulassung von 1986Bildvergrößerung hier klicken!
Bild 2
Sachkundenachweis von 1999Bildvergrößerung hier klicken!
Bild 3 Holzzerstörende Pilze "Echter Hausschwamm"
  Fruchtkörper
Serpula lacrimans - Wulf.Schroet.
Bild 4 Holzschäden durch Nagekäfer
  Fluglöcher alt
Bild 5 Holzzerstörende Pilze - Naßfäulepilze -
  "Weißer Porenschwamm"
Poria vaporaria - Pers. Fr.
Bild 6 Holz - Borke (Außenrinde, tot)
 
Bild 7 Holzzerstörende Pilze "Echter Hausschwamm"
  Oberflächenmyzel am Mauerwerk
Serpula lacrimans - Wulf.Schroet.
Bild 8 Holzzerstörende Pilze "Echter Hausschwamm"
  Zerstörtes Holz mit charakteristischem Würfelbruch
Serpula lacrimans - Wulf.Schroet.

Kontakt:
Tel. 0 39 44 / 64 9 60
Bild 9 Holzzerstörende Insekten - Bockkäfer
  Hausbockkäfer
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