Leistungsangebot für die Region
- Planung von Um- und Ausbaumaßnahmen im Bereich Wohn- und Gewerbebau - Planung im Bereich Instandsetzung/Modernisierung/Sanierung - Aufmaß und Erstellung von Bestandsunterlagen - Erstellung kompletter Bauantragsunterlagen nach geltender Bauordnung  - Erstellung von Baufachlichen Gutachten  - Erstellung von Holzschutztechnischen Untersuchungsberichten - Planung von Holzschutzmaßnahmen / Sanierungsmaßnahmen
T a b e l l e | Gewöhnlicher oder Gemeiner Nagekäfer Anobium punctatum de Geer | Bunter Nagekäfer ("Totenuhr") Xestobium rufovillosum de Geer | Hausbockkäfer Hylotrupes bajulus Linne' |
| |
|
Bekämpfende Holzschutzmaßnahmen
Nach DIN 68.800 T. 4 müssen geeignete Maßnahmen zur Bekämpfung holzzerstörender Pilze und Insekten ergriffen werden, wenn verbautes Holz oder Holzwerkstoffe von Pilzen befallen sind, oder Lebendbefall durch holzzerstörende Insekten aufweisen und der Befall tragende und/oder aussteifende Bauteile gefährdet.
Voraussetzung für Bekämpfungsmaßnahmen ist in jedem Fall die eindeutige Feststellung der Art der Schadorganismen und des Befallsumfanges durch dafür qualifizierte Fachleute oder Sachverständige. Die Ergebnisse sollten dem Auftraggeber immer in einem Untersuchungsbericht ausgehändigt werden.
Schnittholz
Unter Schnittholz versteht man Holzerzeugnisse von mindestens 6 mm Dicke, das durch Sägen oder Spanen aus Rundholz parallel zur Stammachse hergestellt wird.
Dabei wird wie folgt unterschieden:
T a b e l l e | Dicke d bzw. Höhe h | Breite b |
2.1.1 Latte | d < bzw. = 40 mm | b < 80 mm |
2.1.2 Brett1) | d < bzw. = 40 mm | b > bzw. = 80 mm |
2.1.3 Bohle1) | d > 40 mm | b > 3 x d | 2.1.4 Kantholz einschl. Kreuzholz (Rahmen) und Balken | b < h = 3 x b
bzw. b = h = 3 x b | b > 40 mm | Anmerkung 1) Vorwiegend hochkant biegebeanspruchte Bretter und Bohlen sind wie Kantholz zu sortieren. |
Begutachtung
Zur Begutachtung ist in jedem Fall Ortsbesichtigung erforderlich. Lassen Sie bitte den betreffenden Bereich im Originalzustand, damit beispielsweise anhand von Nagsel die Insektenart - anhand von Myzelresten die Pilzart bestimmt werden können.
Im Originalzustand können auch Rückschlüsse auf eventuelle Schadensursachen gezogen werden.
Überzeugen Sie sich in jedem Fall, ob ausreichende Fachkenntnisse vorhanden sind und ein Sachkundenachweis vorliegt. |
Bild 1 Staatliche Zulassung von 1986
| Bild 2 Sachkundenachweis von 1999
|
Bild 3 Holzzerstörende Pilze "Echter Hausschwamm" Fruchtkörper
| Bild 4 Holzschäden durch Nagekäfer Fluglöcher alt
|
Bild 5 Holzzerstörende Pilze - Naßfäulepilze - "Weißer Porenschwamm"
| Bild 6 Holz - Borke (Außenrinde, tot)
|
Bild 7 Holzzerstörende Pilze "Echter Hausschwamm" Oberflächenmyzel am Mauerwerk
| Bild 8 Holzzerstörende Pilze "Echter Hausschwamm" Zerstörtes Holz mit charakteristischem Würfelbruch
|